Gemeinschaftsarbeit

 In unserer Kleingartenanlage gibt es immer etwas zu tun, die anfallende Arbeit wird in form von Gemeinschaftsarbeit geleistet.

Gemeinschaftsarbeit ist eine Sonderform des Mitgliedsbeitrag und ist von allen Pächtern gleichermaßen zu leisten. Ausgestaltung und Ausnahmen können nur über die Abstimmung der Mitglieder in der Jahreshauptversammlung bestimmt werden.

Der/Die Beauftragte für Gemeinschaftsarbeit zusammen mit dem zuständigen Vorstandsmitglied, erstellen zu Beginn des Jahres einen Masterplan für die anstehenden Arbeitsprojekte und Veranstaltungen im laufenden Gartenjahr.

Anschließend wird der Gesamtarbeitsaufwand in Stunden für diese Projekte und Veranstaltungen geplant, was die verbindliche Anzahl der Arbeitsstunden für alle Pächter für das laufende Jahr festlegt.

Die Mitgliederversammlung stimmt über den ermittelten Bedarf an Arbeitsstunden in der Jahreshauptversammlung ab.

 

Es wurden folgende Punkte in der Versammlung vom April 2024 festgelegt, bzw. bestehende Punkte noch einmal bestätigt: 

  • Stundenerlass für Gemeinschaftsarbeit von Randgärten – 5 Stunden p.a.
  • Maximale Gemeinschaftsarbeit pro Pächter von 15 Stunden p.a., mehr kann immer geleistet werden, bleibt aber ohne Anrechnung.
  • Erhöhung des Ausgleiches für nichtgeleistete Stunden auf 40,00 Euro. Arbeit gibt es genug, auch nach eigenem physischen Vermögen. Zudem kann jeder Pächter eine Ersatzperson stellen.

Verantwortliche für Gemeinschaftsarbeit

Tamara Tošić
Beauftragte für                                   

Gemeinschaftsarbeit

 
 

N / A
Stellv. Beauftragte für                                   

Gemeinschaftsarbeit



 

Praktisch spielt sich die Leistung der Gemeinschaftsarbeit wie folgt ab:

 

  • Das Gemeinschaftsarbeitsteam plant und terminiert die einzelnen Arbeiten und Aufgaben auf Basis der geplanten Veranstaltungen und Projekte in der Jahreshauptversammlung.
  • Zu Beginn des Jahres wird eine Übersicht der Termine, an denen Gemeinschaftsarbeit geleistet werden kann, auf der Internetseite veröffentlicht.
  • Der Pächter oder die vom Pächter gestellte Ersatzperson tragen sich entweder zur Gemeinschaftsarbeit oder als Helfer für Veranstaltungen über die Onlineanmeldung auf der Internetseite ein, um eine bessere Übersicht und Planbarkeit zu gewährleisten.
  • Die geleisteten Stunden werden dann auf einem Formular erfasst und gegengezeichnet. Dieses Formular erhalten Sie entweder von der/dem Beauftragten für Gemeinschaftsarbeit oder Sie können es sich bereits vor "Arbeitsantritt" downloaden und mitbringen.

Stand 05.05.2024

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Gemeinschaftsarbeitsformular Vordruck
Bestätigung für geleistete Stunden für Gemeinschaftsarbeit
Gemeinschaftsarbeitformular.pdf
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