In unserer Kleingartenanlage gibt es immer etwas zu tun, die anfallende Arbeit wird in form von Gemeinschaftsarbeit geleistet.
Gemeinschaftsarbeit ist eine Sonderform des Mitgliedsbeitrag und ist von allen Pächtern gleichermaßen zu leisten. Ausgestaltung und Ausnahmen können nur über die Abstimmung der Mitglieder in der
Jahreshauptversammlung bestimmt werden.
Der/Die Beauftragte für Gemeinschaftsarbeit zusammen mit dem zuständigen Vorstandsmitglied, erstellen zu Beginn des Jahres einen Masterplan für die anstehenden Arbeitsprojekte und
Veranstaltungen im laufenden Gartenjahr.
Anschließend wird der Gesamtarbeitsaufwand in Stunden für diese Projekte und Veranstaltungen geplant, was die verbindliche Anzahl der Arbeitsstunden für alle Pächter für das laufende Jahr festlegt.
Die Mitgliederversammlung stimmt über den ermittelten Bedarf an Arbeitsstunden in der Jahreshauptversammlung ab.
Es wurden folgende Punkte in der Versammlung vom April 2024 festgelegt, bzw. bestehende Punkte noch einmal bestätigt:
Tamara Tošić
Beauftragte für
Gemeinschaftsarbeit
N / A
Stellv. Beauftragte für
Gemeinschaftsarbeit
Praktisch spielt sich die Leistung der Gemeinschaftsarbeit wie folgt ab:
Stand 05.05.2024